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Hierunter fasse ich die Informationen, die den zu prüfenden Steuerpflichtigen nicht direkt berühren, z.B.
Informationen über Geschäftspartner, z.B. Informationen über ausländische Kunden (Sitz, Kontaktmöglichkeiten, Vertretungsberechtigte etc.). Besonders interessant können diese Informationen werden, wenn man sie präventiv einsetzt (siehe auch Kapitel B.5 "Möglichkeiten zur Prävention").
Informationen über steuerlich relevante Daten (z.B. GuV-Rechnung und/oder Bilanzen)
Informationen über mögliche Auskunftspersonen in anderen Firmen (Hinweis auf § 93 Abs. 1 S. 2 AO)
Informationen zu Behörden, die möglicherweise Amtshilfe gewähren können (Hinweis auf § 111 AO)
Auch diese Aufzählung kann nur beispielhaft sein, weil auch hier die gesuchten Informationen so vielschichtig wie die Lebenssachverhalte und die zu findenden Informationen so vielschichtig wie das Internet selbst sind.
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